Leistungen der Stadt München und der Bürger. Wann ist der städtische Winterdienst unterwegs?
Wir (Stadt München) und unsere Vertragsfirmen räumen und streuen bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder Gefahr der Straßenglätte.
Damit um 7:00 Uhr der berufsverkehr rollen kann, beginnen wir Werktags um 4:00 Uhr morgens, bei bedarf sogar schon ab 2:00 Uhr. Von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr halten wir die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand.
Bei starken Schneefällen und extremen Witterungsverhältnissen richten wir zusätzlich einen Sonder-oder Notdienst ein.
Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?
Oberste Priorität haben die rund 9600 Fußgängerüberwege sowie das
Hauptsraßennetz, das alle bedeutenden Ring-und Ausfallstraßen, wie den Mittleren Ring umfasst-sowie Straßen, in denen öffentliche Verkehrsmittel fahren.
Im Anschluss räumen wir das Nebenstraßennetz.
Schneit es erst in den späten Morgenstunden, kann es durch den Berufsverkehr
zu Verzögerungen beim Räum-und Streudienst kommen, da auch die Einsatzfahrzeuge durch den Verkehr behindert werden!
Wann streut der Winterdienst Salz?
Salz wird nur im Hauptsraßennetz und auf Straßen mit Buslinien gestreut. Bei Straßenglätte in Nebenstraßen streuen wir in Sonderfällen Splitt.
Wann müssen Sie als privater Grundstücksbesitzer zur Schaufel greifen?
Damit die Münchnerinnen und Münchner unfallfrei durch den Winter kommen,
muss jeder seine Aufgaben erfüllen.
Nach der Münchner Straßenreinigungs-und sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer außerhalb des Vollanschlussgebietes-in der Karte rot eingezeichnet-umfasst ungefähr die Fläche innerhalbs der Mittleren Rings und den Kernberauch Pasing.
Als Eigentümer müssen Sie von Montag bis Samstag in der der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr (am Sonn-undFeiertag ab 8:00 Uhr) den Gehweg von Schnee freihalten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen. Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie kein Salz verwenden.
Ist in der Straße kein gehweg vorhanden, muss ein ausreichender breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden. Bei Spielstraßen und Fußgängerzonen übernehmen wir im ganzen Stadtgebiet den Winterdienst.
Was Sie wissen wollen: Wenn Sie als Grundstücksbesitzer Ihre "Winterpflichten" nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.
Originaltext entnommen aus der Broschüre der Stadt München/Baureferat 2011
Telefonzeiten
Montag - Donnerstag
7:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 7:00 Uhr bis 12.00 Uhr
0162 4031172
24 Std. Notdienst über Handy
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